Anwendungsschreiben zur Option zur Körperschaftsteuer >BMF vom 10. 11. 2021, BStBl I S. 2212. Verweis auf § 302 AktG in allen vor dem 27. 2. 2013 geschlossenen Gewinnabführungsverträgen BMF-Schreiben vom 24. 3. 2021 BStBl I S. 379 für Altfälle gilt H 17, zuletzt abgedruckt im KStH 2015 Zivilrechtlich unwirksamer Gewinnabführungsvertrag Entgegen § 41 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein zivilrechtlich nicht wirksamer GAV steuerlich auch dann unbeachtlich, wenn die Vertragsparteien den Vertrag als wirksam behandelt und tatsächlich durchgeführt haben (>BFH vom 30. 7. 1997, I R 7/97, BStBl 1998 II S. 33).
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