H 19.3 LStR2015
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 19.3 LStR2015 Hinweise

H 19.3 Hinweise

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten - Abgrenzung des Arbeitslohns von den Einnahmen aus Kapitalvermögen >BFH vom 31. 10. 1989 (BStBl 1990 II S. 532). - Zahlungen im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Hofübergabe sind kein Arbeitslohn, sondern Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (>BFH vom 8. 5. 2008 - BStBl II S. 868). - Zur Abgrenzung von Arbeitslohn und privater Vermögensebene bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer >BFH vom 19. 6. 2008 (BStBl II S. 826). - Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen des Arbeitgebers >BFH vom 17. 6. 2009 (BStBl 2010 II S. 69). - Veräußerungsverluste aus einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers sind keine negativen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn es an einem Veranlassungszusammenhang zum Dienstverhältnis mangelt (>BFH vom 17. 9. 2009 - BStBl 2010 II S. 198). - Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen (>BFH vom 30. 6. 2011 - BStBl II S. 948). - Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und gewerblichen Einkünften eines Fußballspielers (>BFH vom 22. 2. 2012 - BStBl II S. 511).