H 19.4 LStR2015
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 19.4 LStR2015 Hinweise

H 19.4 Hinweise

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Lohnsteuerabzug bei Vermittlungsprovisionen von Dritten >R 38.4 Provisionen für Vertragsabschlüsse mit dem Arbeitnehmer - Preisnachlässe des Arbeitgebers bei Geschäften, die mit dem Arbeitnehmer als Kunden abgeschlossen werden, sind als Preisvorteile nach § 8 Abs. 3 EStG zu erfassen, auch wenn sie als Provisionszahlungen bezeichnet werden (>BFH vom 22. 5. 1992 - BStBl II S. 840). - Provisionszahlungen einer Bausparkasse oder eines Versicherungsunternehmens an Arbeitnehmer der Kreditinstitute bei Vertragsabschlüssen im Verwandtenbereich und für eigene Verträge unterliegen als Rabatte von dritter Seite dem Lohnsteuerabzug (>BMF vom 27. 9. 1993 - BStBl I S. 814; BMF vom ███ - BStBl I S. █). Provisionen für im Innendienst Beschäftigte