Erben als Arbeitnehmer Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehenden Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern; der Lohnsteuerabzug ist nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ggf. Steuerklasse VI) der Erben oder Hinterbliebenen durchzuführen (§
Im Jahr 2015 ergeben sich lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge: Versorgungsbezüge 4 000 € ./. Versorgungsfreibetrag 960 € ./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 540 € lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge 2 500 €
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