H 21.1 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 21 EStG

H 21.1 EStHB2011 Hinweise

H 21.1 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen - bei Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden >BMF vom 18. 7. 2003 (BStBl I S. 386), - Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu beurteilen, weil das Gebäude wegen Abnutzung und Verwahrlosung nicht mehr vermietbar ist, sondern nur bei schweren Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen (>BFH vom 13. 10. 1998 - BStBl 1999 II S. 282), - Bei der Prüfung, ob Herstellungsaufwand vorliegt, darf nicht auf das gesamte Gebäude abgestellt werden, sondern nur auf den entsprechenden Gebäudeteil, wenn das Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird und deshalb mehrere Wirtschaftsgüter umfasst (>BFH vom 25. 9. 2007 - BStBl 2008 II S. 218). Anschaffungsnahe Herstellungskosten >R 6.4 Abs. 1 und H 6.4 Erhaltungsaufwand - Bei Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden >BMF vom 18. 7. 2003 (BStBl I S. 386), - >H 21.2 Herstellungsaufwand nach Fertigstellung - >BMF vom 18. 7. 2003 (BStBl I S. 386), - Zu den Besonderheiten bei Teileigentum >BFH vom 19. 9. 1995 (BStBl 1996 II S. 131). Verteilung des Erhaltungsaufwands nach § 82 b EStDV