H 22.6 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 22 EStG

H 22.6 EStHB2011 Hinweise

H 22.6 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Allgemeines Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung >BMF vom 11. 3. 2010 (BStBl I S. 227) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 6. 5. 2016 (BStBl I S. 476) Beerdigungskosten Beim Erben stellen ersparte Beerdigungskosten Einnahmen nach § 22 Nr. 1 b EStG dar, wenn ein Vermögensübernehmer kein Erbe und vertraglich zur Übernahme der durch den Tod des letztverstorbenen Vermögensübergebers entstandenen Beerdigungskosten verpflichtet ist (>BFH vom 19. 1. 2010 - BStBl II S. 544).