H 2.4 (5) GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 2 GewStG

H 2.4 (5) GewStR2009 Hinweise

H 2.4 (5) Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Selbständige Gewerbebetriebe Eine getrennt zu beurteilende gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die atypisch stillen Gesellschafter nur an bestimmten Geschäften oder jeweils nur an einem bestimmten Geschäftsbereich des Handelsgewerbes beteiligt sind (>BFH vom 6. 12. 1995 - BStBl 1998 II S. 685).