Allgemeines >BMF vom 4. 6. 2003, BStBl I S. 366 Liquidation >BMF vom 26. 8. 2003, BStBl I S. 434 Rückzahlung von Nennkapital Eine Rückzahlung des Nennkapitals i. S. von § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG (nach einer Nennkapitalherabsetzung) ermöglicht einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto. Um als Rückzahlung des Nennkapitals behandelt zu werden, muss feststehen, dass die entsprechende Leistung der Kapitalgesellschaft darauf gerichtet ist, den Herabsetzungsbetrag auszuzahlen. Das ist anhand des Herabsetzungsbeschlusses und unter Würdigung der weiteren tatsächlichen Umstände festzustellen (>BFH vom 21. 10. 2014 I R 31/13; BStBl 2016 II S. 411). Die entgegenstehende Regelung in Rdnr. 40 >BMF vom 4. 6. 2003, BStBl I S. 366, ist damit überholt.
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