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Arbeitnehmer im Sinne des § 29 Abs. 1 GewStG - Der Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bestimmt sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (>BFH vom 12. 2. 2004 - BStBl II S. 602). - >§ 1 LStDV