H 33 a.2 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 33 a EStG

H 33 a.2 EStHB2011 Hinweise

H 33 a.2 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Auswärtige Unterbringung - Asthma Keine auswärtige Unterbringung des Kindes wegen Asthma (>BFH vom 26. 6. 1992 - BStBl 1993 II S. 212), - Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen Werden die Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, kann kein zusätzlicher Freibetrag nach § 33 a Abs. 2 EStG gewährt werden (>BFH vom 12. 5. 2011 - BStBl II S. 783). - Getrennte Haushalte beider Elternteile Auswärtige Unterbringung liegt nur vor, wenn das Kind aus den Haushalten beider Elternteile ausgegliedert ist (>BFH vom 5. 2. 1988 - BStBl II S. 579), - Haushalt des Kindes in Eigentumswohnung des Stpfl. Auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn das Kind in einer Eigentumswohnung des Stpfl. einen selbstständigen Haushalt führt (>BFH vom 26. 1. 1994 - BStBl II S. 544 und vom 25. 1. 1995 - BStBl II S. 378). Ein Freibetrag gem. § 33 a Abs. 2 EStG wegen auswärtiger Unterbringung ist ausgeschlossen, wenn die nach dem EigZulG begünstigte Wohnung als Teil eines elterlichen Haushalts anzusehen ist (>BMF vom 21. 12. 2004 - BStBl 2005 I S. 305, Rz. 63), - Klassenfahrt Keine auswärtige Unterbringung, da es an der erforderlichen Dauer fehlt (>BFH vom 5. 11. 1982 - BStBl 1983 II S. 109),