Anspruch auf Beteiligung an der Zerlegung§§ 4, 28GewStG geben den Gemeinden, in deren Bereich sich Betriebsstätten befinden, keinen unbedingten Anspruch auf Beteiligung an dem Gewerbesteuermessbetrag. Die Anwendung der im § 29GewStG vorgesehenen Zerlegungsmaßstäbe führt nicht schon dann zu einem im Sinne des § 33GewStG offenbar unbilligen Ergebnis, wenn dabei eine Gemeinde unberücksichtigt bleibt (>BFH vom 13. 5. 1958 - BStBl III S. 379).AuslieferungslagerBeschäftigt ein Unternehmer in seinem Auslieferungslager keine Arbeitnehmer, rechtfertigt dies bei der Zerlegung des Steuermessbetrags in der Regel nicht die Anwendung des § 33GewStG (>BFH vom 12. 7. 1960 - BStBl III S. 386).Auswirkungen der Änderung eines Gewerbesteuermessbescheids auf einen bereits bestandskräftigen ZerlegungsbescheidDie Bestandskraft des Zerlegungs-Erstbescheids erstreckt sich nicht auf den in diesem Bescheid angewendeten Zerlegungsmaßstab; sie umfasst den in diesem Bescheid festgestellten Zerlegungsanteil nur nach seinem Betrag. Hinsichtlich des Erhöhungsbetrags können auch bei einer Änderung des Gewerbesteuer-Messbetrags nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 alle materiell-rechtlichen Fehler des Bescheids zugunsten wie zuungunsten der Gemeinden berichtigt werden (>BFH vom 20. 4. 1999 - BStBl II S. 542, Fortführung des Senatsurteils vom 24. 3. 1992, BStBl II S. 869).
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