H 33.1 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 33 GewStG

H 33.1 GewStR2009 Hinweise

H 33.1 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Anspruch auf Beteiligung an der Zerlegung §§ 4, 28 GewStG geben den Gemeinden, in deren Bereich sich Betriebsstätten befinden, keinen unbedingten Anspruch auf Beteiligung an dem Gewerbesteuermessbetrag. Die Anwendung der im § 29 GewStG vorgesehenen Zerlegungsmaßstäbe führt nicht schon dann zu einem im Sinne des § 33 GewStG offenbar unbilligen Ergebnis, wenn dabei eine Gemeinde unberücksichtigt bleibt (>BFH vom 13. 5. 1958 - BStBl III S. 379). Auslieferungslager Beschäftigt ein Unternehmer in seinem Auslieferungslager keine Arbeitnehmer, rechtfertigt dies bei der Zerlegung des Steuermessbetrags in der Regel nicht die Anwendung des § 33 GewStG (>BFH vom 12. 7. 1960 - BStBl III S. 386). Auswirkungen der Änderung eines Gewerbesteuermessbescheids auf einen bereits bestandskräftigen Zerlegungsbescheid Die Bestandskraft des Zerlegungs-Erstbescheids erstreckt sich nicht auf den in diesem Bescheid angewendeten Zerlegungsmaßstab; sie umfasst den in diesem Bescheid festgestellten Zerlegungsanteil nur nach seinem Betrag. Hinsichtlich des Erhöhungsbetrags können auch bei einer Änderung des Gewerbesteuer-Messbetrags nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 alle materiell-rechtlichen Fehler des Bescheids zugunsten wie zuungunsten der Gemeinden berichtigt werden (>BFH vom 20. 4. 1999 - BStBl II S. 542, Fortführung des Senatsurteils vom 24. 3. 1992, BStBl II S. 869).