Kommunale Wählervereinigungen Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10 b Abs. 2 EStG begünstigt (>BFH vom 20. 3. 2017 - BStBl II S. 1122). Nachweis von Zuwendungen an politische Parteien >BMF vom 7. 11. 2013 (BStBl I S. 1333) ergänzt durch BMF vom 26. 3. 2014 (BStBl I S. 791). Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen >BMF vom 16. 6. 1989 (BStBl I S. 239): "Durch das Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen vom 25. Juli 1988 (BStBl I S. 397) ist § 34 g EStG ausgeweitet worden. Wie für Zuwendungen an politische Parteien wird nach § 34 g Nr. 2 EStG auch für Mitgliedsbeiträge und Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Tarifermäßigung von 50 v. H. der Ausgaben, höchstens 600 DM bzw. 1 200 DM im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten, gewährt. Die Vorschrift gilt nach Artikel 4 Nr. 11 c des Haushaltsbegleitgesetzes 1989 (BStBl I S. 19) rückwirkend ab 1984. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Vorschrift Folgendes:
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