Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags >H 34.1 EStH Allgemeines >BMF vom 1. 11. 2013 (BStBl I S. 1326) Arbeitslohn für mehrere Jahre >H 34.4 EStH Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeiten >R 34.4
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|