Entlassungsentschädigungen - >BMF vom 1. 11. 2013 (BStBl I S. 1326) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 4. 3. 2016 (BStBl I S. 277) >LStH 2020 Anhang 15 - Die Rückzahlung einer Abfindung ist auch dann im Abflussjahr zu berücksichtigen, wenn die Abfindung im Zuflussjahr begünstigt besteuert worden ist. Eine Lohnrückzahlung ist regelmäßig kein rückwirkendes Ereignis, das zur Änderung des Einkommensteuerbescheides des Zuflussjahres berechtigt (>BFH vom 4. 5. 2006 - BStBl II S. 911). Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG >R 24.1 Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen
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