Allgemeines - Nicht nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei Ersatz von Werbungskosten Ersatz von Kosten der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers - Steuerfrei ist z. B. der Ersatz von Gebühren für ein geschäftliches Telefongespräch, das der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber außerhalb des Betriebs führt. Ersatz von Reparaturkosten Ersetzt der Arbeitgeber auf Grund einer tarifvertraglichen Verpflichtung dem als Orchestermusiker beschäftigten Arbeitnehmer die Kosten der Instandsetzung des dem Arbeitnehmer gehörenden Musikinstruments, so handelt es sich dabei um steuerfreien Auslagenersatz (>BFH vom 28. 3. 2006 - BStBl II S. 473). Garagenmiete
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