H 37 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 37 EStG

H 37 EStHB2011 Hinweise

H 37 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Anpassung von Vorauszahlungen Eine Anpassung ist auch dann noch möglich, wenn eine Einkommensteuererklärung für den abgelaufenen VZ bereits abgegeben worden ist (>BFH vom 27. 9. 1976 - BStBl 1977 II S. 33). Erhöhung von Vorauszahlungen Im Fall der Erhöhung einer Vorauszahlung zum nächsten Vorauszahlungstermin des laufenden Kj. gilt die Monatsfrist des § 37 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht (>BFH vom 22. 8. 1974 - BStBl 1975 II S. 15 und vom 25. 6. 1981 - BStBl 1982 II S. 105). Verteilung von Vorauszahlungen Vorauszahlungen sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Stpfl. geltend macht, der Gewinn des laufenden VZ entstehe nicht gleichmäßig (>BFH vom 22. 11. 2011 - BStBl 2012 II S. 329). Vorauszahlungen bei Arbeitnehmern