H 39 b.1 LStR2015
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 39 b.1 LStR2015 Hinweise

H 39 b.1 Hinweise

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte Die dem Arbeitgeber vorliegenden Lohnsteuerkarten 2010, Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug und sonstige ELStAM-Papierbescheinigungen müssen während der ELStAM-Einführungsphase aufbewahrt und bei Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitnehmer herausgegeben werden. Die o. g. Papierbescheinigungen dürfen erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2014 vernichtet werden >BMF vom 25. 7. 2013 (BStBl I S. 943), Tz. III.9.