H 3.9 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 3 GewStG

H 3.9 GewStR2009 Hinweise

H 3.9 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen Mit der Bezugnahme auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sind die Grundsätze der (>R 11 und 28 KStR) zu beachten.