Abgrenzung der Direktversicherung von einem Sparvertrag Ist das für eine Versicherung typische Todesfallwagnis und bereits bei Vertragsabschluss das Rentenwagnis ausgeschlossen, liegt ein atypischer Sparvertrag und keine begünstigte Direktversicherung vor (>BFH vom 9. 11. 1990 - BStBl 1991 II S. 189 und R 40 b.1 Abs. 2 Satz 2 bis 4
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