H 40.2 LStR2015
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 40.2 LStR2015 Hinweise

H 40.2 Hinweise

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer - bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen >H 40 b.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer) - bei Fahrtkosten (>BMF vom 10. 1. 2000 - BStBl I S. 138) Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinen Pkw-Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe der gesetzlichen Entfernungspauschale, so dass sich für den Lohnabrechnungszeitraum ein Fahrtkostenzuschuss von insgesamt 210 € ergibt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben vereinbart, dass diese Arbeitgeberleistung pauschal besteuert werden und der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer tragen soll. Bemessungsgrundlage für die Anwendung des gesetzlichen Pauschsteuersatzes von 15 % ist der Bruttobetrag von 210 €. Als pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung ist der Betrag von 210 € zu bescheinigen. Dieser Betrag mindert den nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten abziehbaren Betrag von 210 € auf 0 €. - bei Teilzeitbeschäftigten >H 40 a.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer) Bescheinigungspflicht für Fahrgeldzuschüsse 41 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EStG Betriebsveranstaltung