H 41 b LStR2015
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 41 b LStR2015 Hinweise

H 41 b Hinweise

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015 Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung ab2015 >BMF vom 15. 9. 2014 (BStBl I S. 1244) Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2015 >BMF vom 16. 9. 2014 (BStBl I S. 1251) Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung - Der Arbeitnehmer kann nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht mehr verlangen (>BFH vom 13. 12. 2007 - BStBl 2008 II S. 434). -Zur Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung bei Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zu Gunsten des Arbeitgebers >§ 41 c Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (>BFH vom 23. 5. 2000 - BStBl II S. 581). Finanzrechtsweg Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (>BFH vom 13. 12. 2007 - BStBl 2008 II S. 434).