H 4.1 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 4 GewStG

H 4.1 GewStR2009 Hinweise

H 4.1 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Betriebsstätte >R 2.9 Reisegewerbebetrieb 35 a Abs. 3 GewStG Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen worden ist (>BFH vom 19. 11. 2003 - BStBl 2004 II S. 751). Verwaltung der Gewerbesteuer >R 1.2