H 4.10 (10-11) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 4 EStG
R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben

H 4.10 (10-11) EStHB2011 Hinweise

H 4.10 (10-11) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Ferienhausüberlassung an Arbeitnehmer Aufwendungen des Arbeitgebers für seinen Arbeitnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ferienhäuser sind unbegrenzt als Betriebsausgaben abziehbar und zwar auch dann, wenn die Ferienhäuser im Ausland belegen sind (>BFH vom 9. 4. 1997 - BStBl II S. 539). Ort des Betriebs Der Ort des Betriebs ist regelmäßig die politische Gemeinde (>BFH vom 9. 4. 1968 - BStBl II S. 603).