H 4.5 KStR2004
Stand: 13.04.2022
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Zu § 4

H 4.5 KStR2004 Hinweise

H 4.5 Hinweise

KStR2004 ( Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) und Hinweise 2022 (Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2022) )

Arbeitsbetriebe von Straf- und Untersuchungshaftanstalten Arbeitsbetriebe einer Strafvollzugsanstalt entfalten keine wirtschaftliche Tätigkeit, weil die Beschäftigung von Strafgefangenen zur hoheitlichen Tätigkeit gehört. Für Arbeitsbetriebe einer Untersuchungshaftvollzugsanstalt gilt entsprechendes, wenn die Gefangenen nur in derselben Weise wie Strafgefangene beschäftigt werden (>BFH vom 14. 10. 1964, I 80/62 U, BStBl 1965 III S. 95). Auftragsforschung 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG Campingplatz Die Unterhaltung eines Zeltplatzes oder Campingplatzes (>H 4.3 Inventar) stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar (>BFH vom 20. 5. 1960, III 440/58 S, BStBl III S. 368). Friedhofsverwaltung, Grabpflegeleistungen u. ä.