H 5.1 (1) GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 5 GewStG

H 5.1 (1) GewStR2009 Hinweise

H 5.1 (1) Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Formwechsel Geht das Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft beim Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter auf den verbleibenden Gesellschafter über, so sind für das Jahr des Formwechsels zwei Gewerbesteuermessbescheide, jeweils für die Zeit vor und nach dem Wechsel zu erlassen (>BFH vom 13. 10. 2005 - BStBl 2006 II S. 404). Unternehmerwechsel - Zur sachlichen Steuerpflicht >R 2.7 - Zur Ermittlung des Steuermessbetrags >R 11.1 Verdecktes Gesellschaftsverhältnis