H 5.5 KStR2004
Stand: 13.04.2022
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Zu § 5

H 5.5 KStR2004 Hinweise

H 5.5 Hinweise

KStR2004 ( Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) und Hinweise 2022 (Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2022) )

Gesamtleistung beim Sterbegeld Zur Gesamtleistung einer Sterbekasse gehören auch Gewinnzuschläge, auf die die Berechtigten einen Rechtsanspruch haben (>BFH vom 20. 11. 1969, I R 107/67, BStBl 1970 II S. 227). Nachweis als soziale Einrichtung Es genügt, wenn bei Unterstützungskassen in anderer Weise als durch Aufstellung eines Geschäftsplans sichergestellt ist, dass die Kassen nach Art und Höhe ihrer Leistungen eine soziale Einrichtung darstellen, z. B. durch Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die Satzung oder - bei Unterstützungskassen mit laufenden Leistungen - durch Aufstellung eines Leistungsplans (>BFH vom 18. 7. 1990, I R 22-23/87, BStBl II S. 1088). Zuwendungen nach §§ 4 c und 4 d EStG >R 4 c und 4 d EStR