EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )
AbrechnungsverpflichtungFür die sich aus § 14VOB/B ergebende Verpflichtung zur Abrechnung gegenüber dem Besteller ist eine Rückstellung zu bilden (>BFH vom 25. 2. 1986 - BStBl II S. 788); entsprechendes gilt für die Abrechnungsverpflichtung nach den allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung/Elektrizitätsversorgung (>BFH vom 18. 1. 1995 - BStBl II S. 742).Aufwandsrückstellungenkönnen in der Steuerbilanz nicht gebildet werden (>BFH vom 8. 10. 1987 - BStBl 1988 II S. 57, vom 12. 12. 1991 - BStBl 1992 II S. 600 und vom 8. 11. 2000 - BStBl 2001 II S. 570); Ausnahmen >R 5.7 Abs. 11.Eigenbetriebliches InteresseUnabhängig von einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist der Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird (>BFH vom 22. 1. 2020 - BStBl II S. 493).Faktischer Leistungszwang
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