Aktienoptionsprogramme Rückstellungen für Verbindlichkeiten aus Aktienoptionsprogrammen können nicht gebildet werden, wenn die Ausübung der Optionen von am Bilanzstichtag noch ungewissen künftigen Ereignissen abhängt. Dabei ist der Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Ereignisse unerheblich (>BFH vom 15. 3. 2017 - BStBl II S. 1043). Altersteilzeitverpflichtungen Zur bilanziellen Berücksichtigung von Altersteilzeitverpflichtungen nach dem
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