Abfindungsklauseln - Zu schädlichen Abfindungsklauseln in Pensionszusagen >BMF vom 6. 4. 2005 (BStBl I S. 619) und vom 1. 9. 2005 (BStBl I S. 860). - Lassen sich Abfindungsklauseln nicht dahingehend auslegen, dass die für die Berechnung der jeweiligen Abfindungshöhe maßgebenden Sterbetafeln und Abzinsungssätze ausreichend sicher bestimmt sind, liegt ein schädlicher Vorbehalt i. S. d. § 6 a Abs. 1 Nr. 2 EStG vor (>BFH vom 23. 7. 2019 - BStBl II S. 763). Externe Versorgungsträger Werden die künftigen Pensionsleistungen aus einer Versorgungszusage voraussichtlich von einem externen Versorgungsträger (z. B. Versorgungskasse) erbracht, scheidet die Bildung einer Rückstellung nach § 6 a EStG aus (>BFH vom 5. 4. 2006 - BStBl II S. 688 und vom 8. 10. 2008 - BStBl 2010 II S. 186). Zur Anwendung der vorgenannten Urteile, zur Abgrenzung des sog. Umlageverfahrens vom sog. Erstattungsverfahren und allgemein zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6 a EStG bei Erbringung der Versorgungsleistungen durch externe Versorgungsträger >BMF vom 26. 1. 2010 (BStBl I S. 138). Übertragung auf eine Unterstützungskasse
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