H 6 c EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 c EStG

H 6 c EStHB2011 Hinweise

H 6 c Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Antrag auf Rücklage Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und ein Antrag auf Rücklage nach § 6 b EStG gestellt, ist der Antrag dahin auszulegen, dass ein Abzug nach § 6 c Abs. 1 EStG begehrt wird (>BFH vom 30. 1. 2013 - BStBl II S. 684). Berechnungsbeispiel Ein Stpfl., der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, hat ein Werkstattgebäude für 15 000 € veräußert, auf das im Veräußerungszeitpunkt noch insgesamt 3 000 € AfA hätten vorgenommen werden können. Die Veräußerungskosten betragen 1 000 €. Der Stpfl. will für den bei der Veräußerung erzielten Gewinn § 6 c EStG in Anspruch nehmen. Er nimmt im Veräußerungsjahr für 4 000 € und in den beiden folgenden Wj. für 1 000 € und 2 000 € nach § 6 b Abs. 1 Satz 3 EStG begünstigte Erweiterungen an seinem Ladengebäude vor.