H 6.10 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

H 6.10 EStHB2011 Hinweise

H 6.10 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abzinsung Grundsätze für die Abzinsung von Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG >BMF vom 26. 5. 2005 (BStBl I S. 699). Anschaffungskosten Als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit gilt der Nennwert (Rückzahlungsbetrag) der Verbindlichkeit (>BFH vom 4. 5. 1977 - BStBl II S. 802). Bearbeitungsgebühren Gebühren, die ein Schuldner an ein Kreditinstitut für die Übernahme einer Bürgschaft zu zahlen hat, sind auf die Zeit, für die sich das Kreditinstitut vertraglich verbürgt hat, aktiv abzugrenzen (>BFH vom 19. 1. 1978 - BStBl II S. 262). Damnum - Darlehensschulden, bei denen der dem Schuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen; der Unterschiedsbetrag (Agio, Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren) ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen (>BFH vom 19. 1. 1978 - BStBl II S. 262). - >aber Zinsfestschreibung Eiserne Verpachtung Zur Gewinnermittlung bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters nach §§ 582 a, 1048 BGB >BMF vom 21. 2. 2002 (BStBl I S. 262). Fremdwährungsverbindlichkeiten Voraussichtlich dauernde Werterhöhung bei Kursschwankungen unterliegenden Verbindlichkeiten (>BMF vom 2. 9. 2016 - BStBl I S. 995). Kreditbedingungen