H 6.11 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

H 6.11 EStHB2011 Hinweise

H 6.11 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abzinsung Grundsätze für die Abzinsung von Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchstabe e EStG >BMF vom 26. 5. 2005 (BStBl I S. 699). Altersteilzeitverpflichtungen Zur Bewertung von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) >BMF vom 28. 3. 2007 - BStBl I S. 297) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 11. 3. 2008 (BStBl I S. 496) und vom 22. 10. 2018 (BStBl I S. 1112). Ansammlung Bei Ansammlungsrückstellungen ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Wird beispielweise das einer Beseitigungspflicht für Bauten auf fremdem Grund und Boden zugrunde liegende Rechtsverhältnis über das Vertragsende hinaus fortgesetzt (Änderung des bisherigen Vertrages oder Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses), ist der verlängerte Nutzungszeitraum bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen (>BFH vom 2. 7. 2014 - BStBl II S. 979). Arbeitsfreistellung Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis und Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls (>BMF vom 11. 11. 1999 - BStBl I S. 959). Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen