H 7.1 (5) GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 7 GewStG

H 7.1 (5) GewStR2009 Hinweise

H 7.1 (5) Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Allgemeine Grundsätze zur Organschaft >R 2.3 Teilwertabschreibungen bei Organschaft Besteht gewerbesteuerrechtlich ein Organschaftsverhältnis, ist der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises um Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an Organgesellschaften zu erhöhen, soweit die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaft entsprechen (>BFH vom 6. 11. 1985 - BStBl 1986 II S. 73). Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern ebenso wie aufgrund einer Gewinnausschüttung den Gewerbeertrag im Organkreis nicht (>BFH vom 19. 11. 2003 - BStBl 2004 II S. 751). Teilwertabschreibungen mindern den Gewerbeertrag des Organkreises, wenn sie sich auf Ausschüttungen der Organgesellschaft bzgl. Gewinne aus vororganschaftlicher Zeit beziehen (>BFH vom 30. 1. 2002 - BStBl 2003 II S. 354). Übernahmegewinn bei Umwandlung in Organschaftsfällen