Arzneimittelzulassungen Eine entgeltlich erworbene Arzneimittelzulassung ist dem Grunde nach ein abnutzbares Wirtschaftsgut (>BMF vom 12. 7. 1999 - BStBl I S. 686). Betriebsvorrichtungen Zur Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken sind die allgemeinen Grundsätze des Bewertungsrechts anzuwenden >§ 68 Abs. 2 Nr. 2, § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. 6. 2013 (BStBl I S. 734). Bewegliche Wirtschaftsgüter Immaterielle Wirtschaftsgüter (>R 5.5 Abs. 1) gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern (>BFH vom 22. 5. 1979 - BStBl II S. 634). Domain-Namen Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut (>BFH vom 19. 10. 2006 - BStBl 2007 II S. 301). Drittaufwand >H 4.7 Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut >H 4.7 Garagen
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