H 7.1 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 7 EStG

H 7.1 EStHB2011 Hinweise

H 7.1 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Arzneimittelzulassungen Eine entgeltlich erworbene Arzneimittelzulassung ist dem Grunde nach ein abnutzbares Wirtschaftsgut (>BMF vom 12. 7. 1999 - BStBl I S. 686). Betriebsvorrichtungen Zur Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken sind die allgemeinen Grundsätze des Bewertungsrechts anzuwenden >§ 68 Abs. 2 Nr. 2, § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. 6. 2013 (BStBl I S. 734). Bewegliche Wirtschaftsgüter Immaterielle Wirtschaftsgüter (>R 5.5 Abs. 1) gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern (>BFH vom 22. 5. 1979 - BStBl II S. 634). Domain-Namen Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut (>BFH vom 19. 10. 2006 - BStBl 2007 II S. 301). Drittaufwand >H 4.7 Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut >H 4.7 Garagen