H 8.1 (2) GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 8 GewStG

H 8.1 (2) GewStR2009 Hinweise

H 8.1 (2) Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Abgrenzung zu privaten Versorgungsrenten Die bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder bestehende Vermutung für das Vorliegen einer privaten Versorgungsrente ist jedenfalls dann entkräftet, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subjektiv davon ausgegangen sind, dass die Leistungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses in etwa wertgleich sind (>BFH vom 30. 7. 2003 - BStBl 2004 II S. 211). Aufwendungen für Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung >Rdnr. 27 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. 7. 2008 Erbbauzinsen gelten nicht als dauernde Last (>BFH vom 7. 3. 2007 - BStBl II S. 654). Wertsicherungsklausel