H 8.1 (4) GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 8 GewStG

H 8.1 (4) GewStR2009 Hinweise

H 8.1 (4) Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Antizipiertes Besitzkonstitut Ein Mietvertrag und kein Lizenzvertrag liegt vor, wenn jemand mit Genehmigung und unter Ausnutzung von Lizenzen eines anderen Gegenstände selbst herstellt und nutzt, die mit der Herstellung nach dem Willen der Vertragspartner in das Eigentum des anderen Vertragsteils übergehen (>BFH vom 2. 11. 1965 - BStBl 1966 III S. 70). Bare-boat-Charterverträge Bare-boat-Charterverträge fallen unter § 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG (>BFH vom 27. 11. 1975 - BStBl 1976 II S. 220). Begriff des Miet- oder Pachtvertrags Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf an, ob die Verträge ihrem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach Miet- oder Pachtverträge im Sinne des bürgerlichen Rechts sind (>BFH vom 31. 7. 1985 - BStBl 1986 II S. 304). Es ist unerheblich, ob die Mietverträge nur für kurze Zeit abgeschlossen werden, die Miet- oder Pachtzinsen angemessen sind oder der Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages wirtschaftlich sinnvoll ist (>BFH vom 30. 3. 1994 - BStBl II S. 810). Begriff des Wirtschaftsguts >H 4.2 (2) Wirtschaftsgut EStH Benutzung einer Kaianlage