Begriff der Mahlzeit Zu den Mahlzeiten gehören alle Speisen und Lebensmittel, die üblicherweise der Ernährung dienen, einschließlich der dazu üblichen Getränke (>BFH vom 21. 3. 1975 - BStBl II S. 486 und vom 7. 11. 1975 - BStBl 1976 II S. 50). Essenmarken Beispiele zu R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 Buchst. b Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer erhält eine Essenmarke mit einem Wert von 1 €. Die Mahlzeit kostet 2 €.
Preis der Mahlzeit 2,00 € ./. Wert der Essenmarke 1,00 € Zahlung des Arbeitnehmers 1,00 € Sachbezugswert der Mahlzeit 3,00 € ./. Zahlung des Arbeitnehmers 1,00 € Verbleibender Wert 2,00 € Anzusetzen ist der niedrigere Wert der Essenmarke 1,00 €
Preis der Mahlzeit | 4,00 € |
./. Wert der Essenmarke | 4,00 € |
Zahlung des Arbeitnehmers | 0,00 € |
Sachbezugswert der Mahlzeit | 3,00 € |
./. Zahlung des Arbeitnehmers | 0,00 € |
Verbleibender Wert | 3,00 € |
Anzusetzen ist der Sachbezugswert | 3,00 € |
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|