H 8.6 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 8 GewStG

H 8.6 GewStR2009 Hinweise

H 8.6 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Liquidationsraten Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist nach § 8 Nr. 10 Buchstabe b GewStG zu erhöhen, soweit aufgrund der ausgekehrten Liquidationsrate, die zu einer Kürzung nach § 9 Nr. 2 a GewStG geführt hat, der Buchwert der Anteile an der Untergesellschaft beim Anteilseigner auszubuchen ist. Die Hinzurechnung ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen der auf den Anteil entfallende Liquidationserlös geringer ist als der auszubuchende Buchwert des Anteils (>BFH vom 8. 5. 2003 - BStBl 2004 II S. 461).