H 8.8 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 8 GewStG

H 8.8 GewStR2009 Hinweise

H 8.8 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Bestandsveränderungen im Ermittlungszeitraum Haben sich die für den Ansatz der Schulden maßgebenden Verhältnisse (die Wertansätze der für die Begrenzung der Schulden maßgebenden Aktivposten der Bilanz, die Höhe der Schulden, das Eigenkapital) im Laufe des Ermittlungszeitraums verändert, müssen die Schuldzinsen regelmäßig geschätzt werden (>BFH vom 19. 7. 1967 - BStBl III S. 732). Beteiligungen Dauernder Aktienbesitz eines Kreditinstituts ist auch dann als Beteiligung im Sinne des § 19 GewStDV anzusehen, wenn die Voraussetzungen des Begriffs Beteiligungen im Sinne des Handelsrechts nicht vorliegen (>BFH vom 16. 3. 1989 - BStBl II S. 737). Dotationskapital inländischer Kreditinstitute mit ausländischen Mitunternehmern Der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens kann höchstens derjenige Betrag als "Dotationskapital" zugerechnet werden, der dem Gesamtunternehmen als Eigenkapital zur Verfügung steht (>BFH vom 23. 8. 2000 - BStBl 2002 II S. 207). Eigenkapital Als Eigenkapital im Sinne des § 19 GewStDV kommt nur ein positiver Betrag in Betracht (>BFH vom 30. 7. 1969 - BStBl II S. 667). Refinanzierung eines Mitunternehmeranteils an einem Kreditinstitut