H 8.9 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 8 GewStG

H 8.9 GewStR2009 Hinweise

H 8.9 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Beispiel Der niedrigste Bestand an Anlagewerten im Sinne des Satzes 1 beträgt 40 000 €. Der niedrigste Bestand an Spareinlagen, der an sich für die Behandlung als Schuld maßgebend ist, beträgt 90 000 €. Der Spareinlagenbestand hat am Beginn des Geschäftsjahrs 100 000 € betragen und ist bis zum Schluss des Geschäftsjahrs auf 150 000 € gestiegen. Die Steigerung beträgt 50 %. Entsprechend dieser Steigerung kann der niedrigste Bestand an Anlagewerten auf 60 000 € erhöht werden, vorausgesetzt, dass am Schluss des Geschäftsjahrs Anlagewerte mindestens in dieser Höhe vorhanden waren. Es ist demgemäß von den Spareinlagen nur ein Betrag von (90 000 € − 60 000 € =) 30 000 € als Schuld zu behandeln. Genossenschaft mit überwiegendem Warengeschäft