LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )
Allgemeines >R 9 a EStR, H 9 a EStHDer Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (>BFH vom 10. 6. 2008 - BStBl II S. 937).