H 9.10 LStR2015
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 9.10 LStR2015 Hinweise

H 9.10 Hinweise

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Allgemeine Grundsätze >BMF vom 31. 10. 2013 (BStBl I S. 1376) Anrechnung von Arbeitgebererstattungen auf die Entfernungspauschale >BMF vom 31. 10. 2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.9 Behinderte Menschen - >BMF vom 31. 10. 2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 3 - Auch bei Arbeitnehmern mit Behinderungen darf grundsätzlich nur eine Hin- und Rückfahrt arbeitstäglich, gegebenenfalls zusätzlich eine Rück- und Hinfahrt als Leerfahrt, berücksichtigt werden (>BFH vom 2. 4. 1976 - BStBl II S. 452). - Zur Ermittlung der Absetzungen für Abnutzung sind die Anschaffungskosten um Zuschüsse nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung zu mindern (>BFH vom 14. 6. 2012 - BStBl II S. 835). -Wird bei einem behinderten Menschen der Grad der Behinderung herabgesetzt und liegen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG nach der Herabsetzung nicht mehr vor, ist dies ab dem im Bescheid genannten Zeitpunkt zu berücksichtigen. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 3 EStG können daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG bemessen werden (>BFH vom 11. 3. 2014 - BStBl II S. 525). Benutzung verschiedener Verkehrsmittel >BMF vom 31. 10. 2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.6 Dienstliche Verrichtungen auf der Fahrt