H 9.3 GewStR
Stand: 28.04.2010
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Zu § 9 GewStG

H 9.3 GewStR2009 Hinweise

H 9.3 Hinweise

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Ausschüttungen, für die Beträge des steuerlichen Einlagekontos als verwendet gelten gehören nicht zu den Gewinnen aus Anteilen i. S. des § 9 Nr. 2 a GewStG (>BFH vom 15. 9. 2004 - BStBl 2005 II S. 297). Mittelbare Beteiligung Die Kürzung nach § 9 Nr. 2 a GewStG kommt auch bei mittelbarer Beteiligung in dem gesetzlich bestimmten Umfang in Betracht (>BFH vom 17. 5. 2000 - BStBl 2001 II S. 685). Liquidation der Kapitalgesellschaft Gewinne aus Anteilen i. S. des § 9 Nr. 2 a GewStG sind sowohl die während der Liquidation der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne als auch die Liquidationsrate, mit der das nach Abschluss der Liquidation verbliebene Reinvermögen an die Anteilseigner ausgekehrt wird, soweit nicht Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG als verwendet gelten. Soweit im Rahmen der Gewinnermittlung die Anteile an der Untergesellschaft infolge des Untergangs des Wirtschaftsguts "Beteiligung" aus der Bilanz eines Anteilseigners auszubuchen sind, mindert dies nicht den Kürzungsbetrag i. S. des § 9 Nr. 2 a GewStG (>BFH vom 2. 4. 1997 - BStBl 1998 II S. 25 und vom 8. 5. 2003 - BStBl 2004 II S. 460). Veräußerungsgewinne