Mindestbeteiligung für die Kürzung nach § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStGDie Beteiligung eines inländischen Unternehmens an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gemäß § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG muss keine unmittelbare sein (>BFH vom 17. 5. 2000 - BStBl 2001 II S. 685).Mindestbeteiligung für die Kürzung nach § 9 Nr. 7 Satz 4 GewStG
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