Allgemeines >BMF vom 24. 10. 2014 (BStBl I S. █), Rz. 110 ff. Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei - aus öffentlichen Kassen in voller Höhe >§ 3 Nr. 13 EStG, - bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 EStG bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge (Übernachtung im Inland: 20 Euro, Übernachtung im Ausland: Pauschbeträge >BMF vom 11. 11. 2013 (BStBl I S. 1467)). Übernachtungskosten - Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12. 9. 2001 - BStBl II S. 775).
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