Allgemeines >BMF vom 24. 10. 2014 (BStBl I S. █ ), Rz. 111 ff. Diebstahl Wertverluste bei einem Diebstahl des für die Reise notwendigen persönlichen Gepäcks sind Reisenebenkosten (>BFH vom 30. 6. 1995 - BStBl II S. 744). Dies gilt nicht für den Verlust von >Geld oder >Schmuck. Geld Der Verlust einer Geldbörse führt nicht zu Reisenebenkosten (>BFH vom 4. 7. 1986 - BStBl II S. 771). Geldbußen >R 4.13
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