Unterschiedliche Mitarbeiter mit unterschiedlichen Ausbildungen und Arbeitseigenschaften führen auch zu einem unterschiedlichen Leistungsniveau. Zur Fehlervermeidung und Qualitätssicherung darf ein bestimmtes Leistungsniveau (Kanzleiniveau) nicht unterschritten werden. Auch sollten die Erkenntnisse aus Pannen oder sonstigen Erlebnissen allen Mitarbeitern für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Dies erfolgt durch die ständige Einarbeitung laufender Erkenntnisse in Arbeitsablaufbeschreibungen, Checklisten und Formulare zur Leistungserbringung im Bereich der Abschlusserstellung.
Auch die Schnittstellen zwischen verschiedenen Bearbeitern eines Mandats zur Buchhaltung, Abschlusserstellung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Steuerberatung, müssen exakt definiert und abgegrenzt werden.
Nur eine lfd. konsequente und nachprüfbare Beachtung dieser Anweisungen und Formulare sichert das allgemeine Arbeitsniveau der Steuerkanzlei.
Die Arbeitsablauforganisation der Steuerkanzlei sichert hier das kanzleispezifische Arbeits- und Leistungsniveau. Fehlen hier Infos oder Anweisungen haben wir es bei Leistungsstörungen mit einem Organisationsverschulden (Fehler wird nicht durch Checks etc. abgefangen) zu tun.
Mandanten |
Mitarbeiter in der Steuerberatung |
Auszubildende, Studenten, Praktikanten |
Kanzleiinhaber |
Vollständigkeitskontrolle |
Qualitätssicherung/Bestimmung des Arbeitsniveaus |
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|