Jahresendcheck - gemeinnützige Vereine: Vor dem 31.12. handeln!

Der Steuer-Tipp:

Jahresendcheck - gemeinnützige Vereine:

Vor dem 31.12. handeln!

 

Durch zielorientierte Handlungen noch im laufenden Jahr können Steuervorteile erzielt oder Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht vermieden werden. Es gilt, Höchstbeträge auszuschöpfen und Grenzwertüberschreitungen und Fristversäumnisse zu vermeiden.

 

Nachfolgend einige Überlegungen hierzu: