Jahresendcheck - Privatpersonen: Vor dem 31.12. handeln!

Der Steuer-Tipp:

Jahresendcheck - Privatpersonen:

Vor dem 31.12. handeln!

 

Durch zielorientierte Handlungen noch im laufenden Jahr können Steuervorteile erzielt werden. Es gilt, Höchstbeträge auszuschöpfen und Grenzwertüberschreitungen und Fristversäumnisse zu ver­meiden.

 

Nachfolgend einige Überlegungen hierzu:

-   Freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) für das Jahr 2019 (ggf. und folgende) zur Vermeidung der Verjährung und damit des Verlusts von steuerlichen Erstattungsansprüchen.

 

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