Kapitalvermögen - Verluste aus Kaptialvermögen

Der Steuer-Tipp:

Kapitelvermögen - Verluste aus Kapitalvermögen

 

1.    Erfolgen die Kapitalanlagen bei verschiedenen Anlageinstituten, kann dies für eine optimale Verlustverrechnung hinderlich sein. Soll der automatische Verlustvortrag beim Anlageinstitut verhindert werden, ist bis zum 15.12. des laufenden Jahres bei dem Anlageinstitut ein entsprechender zu stellen. Dann kann die Verlustverrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgen.